Landlords
Die Genehmigung für Kurzzeitvermietung (das türkische Airbnb-Gesetz)
Gesetz Nr. 7464 macht die Vermietung einer Wohnung für weniger als hundert Tage genehmigungspflichtig. Einstimmigkeit der Eigentümer, Pflichtschild, Bußgelder und Steuerpflichten.
Nach der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Regelung bedarf die Vermietung von Wohnraum für weniger als hundert Tage einer Genehmigung. Jeder ohne sie geschlossene Vertrag zieht ein Bußgeld nach sich.
Was das Gesetz eingeführt hat
7464 sayılı Kanun
Gesetz über die Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken
5. August 2026 gültig zum
100 gün
Zeitschwelle, ab der ohne Genehmigung kein Vertrag geschlossen werden darf
5. August 2026 gültig zum
%20
Mehrwertsteuersatz bei Kurzzeitvermietung
5. August 2026 gültig zum
%2
Übernachtungssteuer
5. August 2026 gültig zum
Die entscheidende Voraussetzung: Einstimmigkeit der Eigentümer
Ein Genehmigungsantrag setzt die einstimmige Zustimmung aller Eigentümer im Gebäude voraus. Ein einziger Widerspruch stoppt ihn. Für hochwertige Einrichtungen mit Rezeption, Sicherheitsdienst und täglicher Reinigung gilt diese Voraussetzung nicht.
- Die Zustimmung wird als Beschluss der Eigentümerversammlung eingeholt und dem Antrag beigefügt.
- Für Eigentümer mit mehr als drei Einheiten im selben Gebäude gelten gesonderte Beschränkungen.
- Die Zahl der auf eine Person ausgestellten Genehmigungen darf ein Viertel der Gesamteinheiten im Gebäude nicht übersteigen.
- Entspricht dieser Anteil mehr als fünf Einheiten, wird zusätzlich eine Gewerbeerlaubnis verlangt.
Die Schildpflicht
Am Eingang einer Wohnung mit Genehmigung ist ein Schild anzubringen, das die Vermietung zu touristischen Zwecken ausweist. Das Fehlen ist ein eigener Bußgeldtatbestand, und das Bußgeld erhöht sich, wenn der Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben wird.
Bußgelder
100.000 TL
Bußgeld bei Vermietung ohne Genehmigung
5. August 2026 gültig zum
500.000 TL
Bußgeld, wenn der Verstoß nach fünfzehn Tagen fortbesteht
5. August 2026 gültig zum
1.000.000 TL
Bußgeld bei wiederholtem Verstoß
5. August 2026 gültig zum
Steuerlich: das sind nun gewerbliche Einkünfte
Die Kurzzeitvermietung gilt nicht als Einkünfte aus Vermietung wie ein gewöhnliches Wohnraummietverhältnis; sie wird als gewerbliche Einkünfte behandelt. Das bedeutet steuerliche Registrierung, Buchführungspflicht, Rechnungsstellung und Umsatzsteuerpflicht. Zusätzlich entsteht die Übernachtungsteuer.
Die Stellung als gewerblicher Steuerpflichtiger schließt die bei Wohnraummiete geltenden Befreiungen aus. Es lohnt sich, den Nettogewinn vor der Entscheidung mit Ihrem Steuerberater durchzurechnen.
Prüfliste zur Eignung
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Sind Sie Eigentümer der Wohnung?
Haben alle Eigentümer im Gebäude einstimmig zugestimmt?
Bleibt die Zahl der auf Sie eingetragenen Einheiten im selben Gebäude unter einem Viertel des Gesamtbestands?
Kann am Eingang der Wohnung ein Schild für touristische Vermietung angebracht werden?
Sind Sie bereit, sich steuerlich für gewerbliche Einkünfte anzumelden?
Diese Liste dient der Orientierung; die Voraussetzungen hängen von der Art des Gebäudes ab.
Status
0 von 5 Fragen beantwortet
Sobald Sie alle Fragen beantwortet haben, sehen Sie, ob Sie die Genehmigung beantragen können und welche Voraussetzungen noch fehlen.
Das wird am häufigsten gefragt
- Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung vermiete?
- Für jede Einheit wird ein Bußgeld verhängt. Wird die Genehmigung nicht innerhalb der gesetzten fünfzehn Tage eingeholt, vervielfacht sich das Bußgeld und steigt bei Wiederholung weiter.
- Darf ich als Mieter kurzzeitig weitervermieten?
- Nein. Die Genehmigung wird auf den Namen des Eigentümers ausgestellt; die tageweise Vermietung durch einen Mieter an Dritte ist gesondert bußgeldbewehrt.
- Ist bei Vermietungen über hundert Tage eine Genehmigung nötig?
- Die Regelung erfasst Vermietungen unter hundert Tagen. Bei Verträgen über hundert Tage mit derselben Person wird sie nicht verlangt, doch das Aufteilen eines Vertrages zur Umgehung der Frist ist bußgeldbewehrt.
- Ich wohne in einer Anlage — genügt die Zustimmung der Verwaltung?
- Nein. Verlangt wird nicht die Zustimmung der Anlagenverwaltung, sondern die einstimmige Zustimmung aller Eigentümer im Gebäude.
Wo Sie es prüfen können
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Rechtslage kann sich ändern; wenden Sie sich vor einer Transaktion an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.